Stefan Müller BAUMEISTER DIPL.-ING.  Bau- und Betriebsanlagen Consultant Das Bauwerksbuch

Wiener Bauwerksbuch

Altbau vor 1945, Neu- oder Umbau:
Ohne Bauwerksbuch geht’s nicht!

Bereits seit 2014 sieht die Wiener Bauordnung für alle Neu- und
Umbauten die Erstellung eines Bauwerksbuches vor. Mit der
Bauordnungsnovelle 2023 wurde diese Verpflichtung nun auch auf
alle Bauwerke, die vor 1945 errichtet wurden, ausgeweitet. Besitzen
Sie ein Objekt aus dieser Zeit, so sind auch Sie dazu verpflichtet, bis
2027 bzw. 2030 ein Bauwerksbuch zu erstellen und in der Wiener
Bauwerksbuchdatenbank zu registrieren.

Wir machen mehr aus dem Bauwerksbuch!

  • Wir geben Ihnen zusätzlich einen Überblick über den aktuellen baurechtlichen Genehmigungszustand Ihres Objektes.
  • Bei der Objektbegehung achten wir auch auf baurechtliche Abweichungen zum Genehmigungsstatus.
  • Stellen wir Abweichungen fest, haben Sie den Vorteil, mit bc|m bei allen weiteren Schritten einen Experten für Bau- und Behördenmanagement als Partner zu haben.

Unsere Leistungen
für ein perfektes Bauwerksbuch:

  • Erhebung und Digitalisierung von sämtlichen relevanten Bauakten
  • Mit dem Fachwissen des geprüften Baumeisters halten wir bei einer professionellen Objektbegehung den baulichen Zustand bzw. etwaige Überprüfungs- und Instandhaltungsmaßnahmen fest: das Fundament für das Bauwerksbuch.
  • Erstellung des Bauwerksbuches nach den Vorgaben des § 128a der Wiener Bauordnung

IHRE
KOSTENVORTEILE
MIT bc|m

Abhängig von der Objektgröße
erstellen wir faire Fixpreisangebote.

Bei mehreren Objekten
spricht alles für eine
kostenschonende
Rahmenvereinbarung.

Das Bauwerksbuch:
Mehr als nur eine Verpflichtung

  • Die hochwertige Digitalisierung ermöglicht jederzeit einen raschen Zugriff auf sämtliche Baudaten. Sie sparen künftig Zeit und Nerven.
  • Sie bekommen von bc|m einen umfassenden Lagebericht zu notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Es kann Sie so schnell nichts mehr überraschen.
  • Dank der übersichtlichen Dokumentation erhalten Sie einen perfekten Überblick über künftige verpflichtende Prüfintervalle.Sie können nichts mehr übersehen!
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