Überprüfung nach
GewO §82b

Sie kennen den gewerberechtlichen Status Ihrer Betriebsanlage?

Betriebsanlagen verändern sich. Sie werden erweitert, zur Produktivitätssteigerung laufend umgebaut, oder an neue Arbeitsabläufe angepasst. Diese Maßnahmen sind in vielen Fällen auch der Behörde mitzuteilen. Darüber hinaus sind laut Gewerbeordnung genehmigungspflichtige Betriebsanlagen regelmäßig auf Einhaltung der behördlichen Auflagen und Vorschriften hin zu überprüfen.

MACHEN SIE IHRE
VERPFLICHTUNGEN ZU den
UNSEREN!

Vielfach sind sich Unternehmen der Pflicht zur Überprüfung nicht bewusst, vergessen darauf oder haben einfach nicht die Zeit oder die „fachkundige Person“, um eine objektive Überprüfung Ihrer Betriebsanlage durchzuführen.
Und trotzdem unumgänglich, wenn für Rechtssicherheit gesorgt werden soll. Die Nichteinhaltung der Überprüfungspflicht kann empfindliche behördliche Strafen bedeuten. Um aber gerade derartige „Krisen-Szenarien“ zu verhindern, bieten wir gerne unsere Erfahrungen an.

Wir erledigen für Sie die gesetzeskonforme Überprüfung ihrer Betriebsanlage.

  • Analyse der geltenden Bescheide
  • Erhebung des Ist-Zustandes Ihrer Betriebsanlage nach baurechtlichen u. gewerblichen Aspekten
  • Dokumentation der Auflagenerfüllung
  • Erstellen einer Prüfbescheinigung
  • Feststellen von Abweichungen und bei Handlungsbedarf Durchführung einer Änderungsanzeige bzw. eines Genehmigungsverfahrens.

ANLAGEN-
FAKTEN-CHECK

Bevor wir die Überprüfung
starten und Kosten anfallen, kommen wir
gerne zu einem kostenlosen
Erstgespräch
und verschaffen uns
bei einer Betriebsbesichtigung ein erstes
Bild zur Anlagensituation.

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